Mediation


Mediation - die Altermative bei Streitigkeiten

Mediation - was ist das eigentlich?

Ein Konflikt kann immer, zu jeder Zeit und überall entstehen - im Beruflichen wie im Privaten. Schon allein deshalb, weil jeder Mensch seinen eigenen Gewohnheiten, Ansichten, Wünsche und Bedürfnisse hat. Ist dabei ein Konflikt erst einmal weit genug fortgeschritten oder festgefahren - weil z.B. größere materielle oder ideelle Werte dahinter stehen oder es einem der Beteiligten ums Prinzip geht - werden Sie den Konflikt allein nicht mehr lösen können.
Nun könnten Sie ein Gericht einschalten. Dieses wird auch darüber entscheiden. Und dann gibt es einen Gewinner und einen Verlierer. Oder es fühlen sich alle Beteiligten als Verlierer - weil keiner mit seiner Position voll und ganz durchgekommen ist. Und warum ist das nun so? Weil hier die Lösung  einem Dritten - dem Gericht - übertragen wurde und  die Beteiligten damit die Lösung aus der Hand gegeben haben.

Genau hier liegt der Ansatz der Mediation:

Der Mediator analysiert den Konflikt durch systhematisches, strukturiertes Befragen aller Beteiligten nach ihrer Sicht der Dinge, ihren Wünschen, Vorstellungen und Bedürfnissen. Als neutrale, allparteiliche und wertungsfreie Person hilft er damit den Beteiligten, sich dieser selbst klar zu werden und sie den übrigen Streitbeteiligten verständlich zu vermitteln. Dadurch wird es den Beteiligten möglich, einander (neu) kennen und verstehen zu lernen und dann so miteinander zu verhandeln, daß eine gemeinsame, allseitig einvernehmliche Lösung des Konfliks gefunden wird. Der Mediator fungiert also als neutraler Dritter, der den Beteiligten hilft, eine Struktur in den Konflikt, in ihre Gespräche und in die Auflösung des Konflikts zu bringen. Die Lösung ansich haben die Konflikt-Beteiligten dabei selbst in der Hand und nicht einem Dritten überlassen. Und bei einer so gefundenen Lösung wird sich auch keiner der Beteiligten als Verlierer fühlen.

Und nein, sie müssen sich dabei weder auf die Couch des Mediators legen noch irgendwelche spirituellen Spiele spielen!
Sie müssen nur gegenüber dem Mediator und den anderen Beteiligten offen und ehrlich sein.
Dabei müssen Sie auch keine Scheu haben, sich gegenüber dem Mediator zu öffnen:
Der Mediator ist gegenüber Dritten gesetzlich zur Verschwiegenheit verplichtet.

Sonderfall geschickte Medianten

In der Mediation besteht zudem als Sonderfall die Möglichkeit der sog. geschickten Medianten. Dabei wird die Mediation durch eine dritte Person veranlaß und die eigentlichen Streitbeteiligten dann durch diese zur Mediation geschickt.
Eine große Rolle spielt das insbesondere im Verhältnis Arbeitnehmer - Abreitgeber, wenn mehrere Arbeitnehmer einen Konflikt untereinander haben, der sich negativ auf das Betriebklima auswirkt. Denkbar ist das auch im Verhältnis Mieter - Vermieter, wenn ein Konflikt zwischen zwei Mietern den Hausfrieden stört. Weitere Fälle sind denkbar.

Sonderfall Unfall-Mediation

Ein Unfall kann immer passieren. Ein kurzer Augenblick der Unaufmerksamkeit oder eine kleine Fehleinschätzung der Situation genügen - da muß weder Leichtfertigkeit noch böser Wille im Spiel sein. Neben einer oft schwierigen Klärung von Schadensersatz-Ansprüchen sticht dabei für die Mediation vor allem eines heraus:
Ein Unfall mit schwereren Folgen - insbesondere größeren körperlichen Schäden oder gar mit Todesfolge - ist für alle Beteiligten in der Regel ein sehr schwerer Einschnitt in ihr Leben. Vom Verursacher über die Opfer bis zu dessen Angehörigen. Und es ist für alle Beteiligten eine sehr beklemmende, bedückende Situation, sich erstmals in einer Straf-Verhandlung über den Unfall zu begegnen!
Hier kann die Mediation helfen, diese schwierige zwischenmenschliche Situation zu entspannen und so den Beteiligten helfen, das Ereignis ein Stück weit zu verarbeiten, um sich künftig ohne Angst, Haß oder Rache-Gedanken begegnen zu können.

Die Mediation in der Kosten- und Zeitfrage

Wieviel kostet das Ganze nun? Um es gleich vorweg zu nehmen:
Da Umfang und Aufwand der Mediation im Vorfeld nicht genau kalkulierbar sind, kann ein verbindliches Kostenangebot im Vorfeld nicht erstellt werden. Der Preis einer Mediation richtet sich daher nach Stundensätzen.
Unser aktueller Stundensatz liegt bei
75,00 Euro netto bzw. 90,00 Euro brutto

Hinzu kommen anfallende Unkosten (z.B. Fahrkosten, evtl. Übernachtungskosten  u.s.w.).

Um zunächst einen Überblick zu erhalten, bieten wird Ihnen ein kostenloses erstes Vorgespräch an, in dem wir Ihnen auch Detailfragen zu Mediations-Verfahren gern noch einmal ausführlich erläutern.

Nun mag das auf den ersten Blick teuer erscheinen - bei genauerem Hinsehen ist das aber relativ:
Ein langwieriger Gerichtsprozeß kostet viel Zeit, Geld und Nerven. Schon allein wegen der bei allen Beteiligten anfallenden Anwalts-Kosten und der Gerichtskosten. Die Kosten für die Mediation fallen dagegen nur einmal an und können zudem zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden. Das wird in der Regel erheblich preiswerter als ein gerichtliches Verfahren sein.
Die Mediation ist zudem an keinerlei Fristen und Termine gebunden. Durch die Unmittelbarkeit der Gespräche entfallen aufwändige Schriftsätze. Die Mediation führt daher im Regelfall zu einer zeitnahmen Lösung des Konflikts. Und da diese im beiderseitigen Einvernehmen zustande gekommen ist, ist es sehr unwahrscheinlich, daß sie nachträglich von einem Beteiligten angefochten wird - was ihnen bei einer gerichtlichen sehr wohl passieren kann. Zusammengefaßt läßt sich also sagen:
Das Mediationsverfahren kann ihnen gegenüber einem gerichtlichen Verfahren viel Zeit, Geld und Nerven sparen.
Und je aktiver die Beteiligten an der Mediation teilnehmen, umso schneller werden sie zu einer Lösung des Konfliktes kommen und umso preiswerter wird das Verfahren.

Unsere Themengebiete der Mediation

- Familienstreitigkeiten
- Mediation bei Trennung oder Scheidung
- Mediation im Sorge- und Umgangsrecht
- Erb-Streitigkeiten
- Nachbarschaftstreitigkeiten
- Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter
- Streitigeiten zwischen Geschäftspartnern
- Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Kunden
- betriebsinterne Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- bertiebsinterne Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern untereinander
- Streitigkeiten mit Behörden, inbesondere im Planungsrecht
- Rechtsnachfolge von Unternehmen
- Unfallmediation
u.v.a.m.

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